KANU-CLUB FRÖNDENBERG 1933 e.V.
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Natur- und Gewässerschutz

Natürlich fühlen wir uns als Kanuten schon seit vielen Jahren dem Natur- und Gewässerschutz besonders verpflichtet. So handeln und richten wir uns konsequent nach den 10 Goldenen Regeln für das Verhalten aller Wassersportler in der Natur. Sie gelten nach dem Verständnis des DKV sinngemäß auf allen großen und kleinen Gewässern.

1

Meiden Sie das Einfahren in Röhrichtbestände, Schilfgürtel und alle sonstigen dicht und unübersichtlich gewachsenen Uferpartien. Meiden Sie darüber hinaus Kies-, Sand- und Schlammbänke (Rast-und Aufenthaltsort von Vögeln) sowie Ufergehölz. Meiden Sie auch seichte Gewässer (Laichgebiete), insbesondere solche mit Wasserpflanzen.

2

Halten Sie einen ausreichenden Mindestabstand zu Röhrichtbeständen, Schilfgürteln und anderen unübersichtlich bewachsenen Uferpartien und Ufergehölzen, auf breiten Flüssen beispielsweise 30 bis 50 Meter. Halten Sie einen ausreichenden Mindestabstand zu Vogelansammlungen auf dem Wasser, wenn möglich mehr als 100 Meter.

3

Befolgen Sie in Naturschutzgebieten unbedingt die geltenden Vorschriften. Häufig ist Wassersport in Naturschutzgebieten ganzjährig, mindestens zeitweise, völlig untersagt oder nur unter ganz bestimmten Bedingungen möglich.

4

Nehmen Sie in "Feuchtgebieten von internationaler Bedeutung" bei der Ausübung von Wassersport besondere Rücksicht. Diese Gebiete dienen als Lebensstätte seltener Tier-und Pflanzenarten und sind daher besonders schutzwürdig.

5

Benutzen Sie beim Landen die dafür vorgesehenen Plätze oder solche Plätze oder Stellen, an denen sichtbar kein Schaden angerichtet werden kann.

6

Nähern Sie sich auch von Land her nicht Schilfgürteln und 3er sonstigen dichten Ufervegetation, um nicht in den Lebensraum von Vögeln, Fischen, Kleintieren und Pflanzen einzudringen und diese zu gefährden.

7

Laufen Sie im Bereich der Watten keine Seehundbänke an, um die Tiere nicht zu stören und zu vertreiben. Halten Sie mindestens 300 bis 500 Meter Abstand zu Seehundliegeplätzen und Vogelansammlungen und bleiben Sie hier auf jeden Fall in der Nähe des markierten Fahrwassers. Fahren Sie hier mit langsamer Fahrstufe.

8

Beobachten und fotografieren Sie Tiere möglichst nur aus der Ferne.

9

Helfen Sie, das Wasser sauber zu halten. Abfälle gehören nicht ins Wasser, insbesondere nicht der Inhalt von Chemietoiletten. Diese Abfälle müssen genauso wie Altöle in bestehende Sammelstellen der Häfen abgegeben werden. Benutzen Sie in Häfen selbst ausschließlich die sanitären Anlagen an Land. Lassen Sie beim Stilliegen den Motor Ihres Bootes nicht unnötig laufen, um die Umwelt nicht zusätzlich durch Lärm und Abgase zu belasten.

10

Machen Sie sich diese Regeln zu eigen, informieren Sie sich vor Ihren Fahrten über die für Ihr Fahrtgebiet bestehenden Bestimmungen. Sorgen Sie dafür, daß diese Kenntnisse und ihr eigenes vorbildliches Verhalten gegenüber der Umwelt auch an die Jugend und vor allem an nichtorganisierte Wassersportler weitergegeben werden.

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