In die Liste der Befahrungsregelungen wurden neben behördlicherseits angeordneten Regelungen
auch die freiwilligen Selbstbeschränkungsmaßnahmen aufgenommen.
Durch Verhandlungen mit Naturschutzbehörden konnten zahlreiche Ausnahmegenehmigungen durch den DKV
und seine Landesverbände erreicht werden. Alle Wasserwanderer werden um genaue Beachtung und um
vorbildliches Verhalten in der Natur gebeten, um selbst keinen Anlass für weitere Sperrungen zu bieten.
Die Befahrungsregelungen für Deutschland und folgende europäische Länder/Gebiete:
Wichtige Hinweise:
Sämtliche Angaben auf diesen Seiten erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, sind aber ohne Gewähr. Aus der Tatsache,
dass ein Gewässer in den folgenden Listen nicht aufgeführt ist, kann daher nicht geschlossen werden, dass es
zwischenzeitlich nicht gesperrt wurde.
Die kommerzielle Nutzung der auf diesem Server abgelegten Informationen ist nicht gestattet.
Die Aufstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Bitte informieren Sie sich bei den zuständigen Naturschutzbehörden,
bevor Sie eine fremde Strecke befahren.
Sofern Ihnen abweichende Informationen vorliegen oder neue Sperrungen bekanntwerden, informieren Sie bitte umgehend die
DKV-Geschäftsstelle..
Bei Fragen wenden Sie sich bitte ebenfalls an die DKV-Geschäftsstelle.